UNSERE LEISTUNGEN FÜR IMMOBILIEN & WOHNUNGSEIGENTUM bzw. TEILEIGENTUM

Hier finden Sie die häufigsten Anliegen rund um das Thema Hauskauf bzw. Hausverkauf, bei denen wir Sie als Notar unterstützen können.

Sie planen einen Kauf

Sie planen den Verkauf

Sie planen ein Haus zu bauen

Sie wollen für eine Finanzierung oder Darlehen eine Grundschuld

Gewerbeimmobilie bzw. Objekt

Sie möchten Ihren Grundbesitz unentgeltkich übertragen

Welche Informationen benötigen wir von Ihnen in Sachen Immobilien-Kauf / Verkauf, Übertragung oder Bildung von Wohnungs- und Teileigentum?

Als Notarin benötige ich verschiedene Informationen von Ihnen, um den Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie rechtlich korrekt vorzubereiten. Es sind im Folgenden:

1. Allgemeine Angaben zu den Vertragsparteien

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort
  • Anschrift
  • Familienstand (bei Verheirateten: Name des Ehepartners)
  • Staatsangehörigkeit bzgl. der notwendigen Sprachkenntnis; ggf. ist ein Dolmetscher erforderlich 
  • ggf. Vertretungsvollmachten 

2. Angaben zur Immobilie

  • Grundbuchdaten:
    • Grundbuchblatt-Nummer
    • Flur und Flurstücksnummer
    • Lage und Adresse
    • Größe des Grundstücks
  • Bauliche Informationen:
    • Art des Gebäudes (z. B. Einfamilienhaus mit Garage)
    • Baujahr
    • ggf. bestehende Wegerechte oder Dienstbarkeiten
    • Denkmalgeschützt
    • Zustand
  • Nutzung:
    • Ist das Haus vermietet/verpachtet oder wird es selbst genutzt?

3. Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten

  • Höhe des Kaufpreises
  • Vereinbarung zur Zahlungsweise (z. B. Ratenzahlung)
  • Frist für die Kaufpreiszahlung

4. Finanzierung und Grundschuld

  • Wird der Kauf über eine Bank finanziert?
  • Soll eine Grundschuld zugunsten der Bank eingetragen werden?
  • Name der finanzierenden Bank
  • Höhe der Grundschuld

5. Lasten und Rechte auf dem Grundstück

  • Gibt es bestehende Hypotheken oder Grundschulden? Liegen die Löschungsbewilligungen bereits vor?
  • Bestehen Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte, Leitungsrechte)?
  • Bestehen Vorkaufsrechte (z. B. von der Gemeinde oder Dritten)?
  • Können Rechte ggf. gelöscht werden?

6. Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten

  • Wann erfolgt die Übergabe der Immobilie?
  • Regelungen zu Betriebskosten, Steuern und Versicherung bis zur Übergabe

7. Gewährleistung und Mängelhaftung

  • Gibt es Mängel oder Schäden?
  • Wird eine Haftung für Mängel ausgeschlossen?

8. Sonstige Vereinbarungen

  • Verkauf von Möbeln oder Einbauten (z. B. Küche)
  • Regelungen zur Räumung des Hauses
  • Bedingungen für einen eventuellen Rücktritt vom Vertrag

Ihre Ansprechpartnerin

DR. BETTINA MÜLLER

Rechtsanwältin & Notarin | Fachanwältin für Arbeitsrecht

Haben Sie rechtliche Fragen zum Ablauf, zu Gebühren, zu Zahlungsmodalitäten oder Pflichten rund um das Thema Immobilien und Hauskauf- bzw. Verkauf, unabhängig davon, ob Sie mit oder ohne Makler arbeiten wollen? Kontaktieren Sie uns gerne.

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