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NOTAR-FAQ

Typische Fragen und unsere Antworten rund um notarielle Leistungen

Sie wollen unsere notariellen Dienste in Anspruch nehmen, haben aber grundlegende Fragen, die Sie vorab beantwortet haben möchten? Dann sind unsere FAQ für Sie das richtige. Ist eine Antwort nicht dabei oder haben Sie ein spezielles Anliegen, vereinbaren Sie einen Termin für eine Beratung. 

Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Kanzlei in Fulda begrüßen zu dürfen und Ihnen mit umfassender und qualifizierter Rechtsberatung zu helfen.

Allgemeine Fragen

Als Notarin haben mein Team und ich die Aufgabe Angelegenheiten so zu gestalten, dass Streitigkeiten und Rechtsunsicherheiten möglichst vermieden werden. In der Praxis kümmern wir uns um:

  • Beratung und Aufklärung:
    • Wir beraten die Beteiligten umfassend über die rechtlichen Folgen ihrer Handlungen. Wir klären über Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten auf.
    • Dadurch sollen die Beteiligten in die Lage versetzt werden, informierte Entscheidungen zu treffen.
  • Vertragsgestaltung:
    • Wir entwerfen Verträge und andere rechtliche Dokumente, die den Willen der Beteiligten klar und unmissverständlich wiedergeben.
    • Dabei achten wir darauf, dass die Verträge ausgewogen und rechtssicher sind.
  • Beurkundung:
    • Durch die notarielle Beurkundung erhalten Rechtsgeschäfte eine besondere Beweiskraft.
    • Die Beurkundung dient dazu, die Identität der Beteiligten festzustellen, ihren Willen zu dokumentieren und die Einhaltung gesetzlicher Formvorschriften sicherzustellen.
  • Grundbuch- und Registerangelegenheiten:
    • Wir wirken bei der Eintragung von Rechtsgeschäften in das Grundbuch oder in andere Register mit.
    • Dadurch sorgen sie für Klarheit und Sicherheit im Rechtsverkehr.
  • Konfliktvermeidung:
    • Durch ihre neutrale und unabhängige Stellung tragen wir dazu bei, Konflikte zwischen den Beteiligten zu vermeiden.
    • Wir wirken als Vermittler und helfen, einvernehmliche Lösungen zu finden.

Der Beruf des Notars unterscheidet sich deutlich von dem des Rechtsanwalts. Beide sind im Dienste des Rechts, doch nur dem Notar werden hoheitliche Befugnisse übertragen. Daher ähnelt der Notar eher einem Richter als einem Anwalt. Allerdings übt der Notar seinen Beruf – im Gegensatz zum Richter und ähnlich wie der Anwalt – eigenwirtschaftlich aus.

Eine Notarin oder ein Notar unterliegen jedoch strengen Regeln, die mit denen eines Staatsbeamten vergleichbar sind. 

Unsere Anwälte vertreten die Interessen einer Partei und vertreten sie auch in einem Rechtsstreit gegen Dritte. Der Notar hingegen vermittelt zwischen den Interessen aller Parteien eines Vertrages mit dem Ziel, spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Wenn Sie von uns einen Vertragsentwurf erhalten, ist dies niemals der Entwurf der anderen Vertragspartei, auch wenn diese uns als Notar beauftragt hat, sondern immer eine ausgewogene Gestaltung, die auch Ihre Interessen berücksichtigt.

Diese Neutralität, die der eines Richters ähnelt, erklärt die hohe Bedeutung des Notars für das Rechtsleben und das besondere Vertrauen, das dem notariellen Dokument entgegengebracht wird.

Unsere Tätigkeit unterliegt daher auch der Aufsicht durch den Präsidenten des Landgerichts. Alle vier Jahre werden wir von zwei Justizangestellten und einem Richter sorgfältig auf die Einhaltung aller Regeln überprüft, einschließlich der korrekten Abrechnung und der Erhebung und Durchsetzung aller Gebühren.

Wir versuchen, für unsere Mandanten das Beste aus beiden Welten zu bieten: Die Flexibilität und den Einsatz eines privatwirtschaftlich tätigen Juristen kombiniert mit dem Vertrauen und der Zuverlässigkeit eines staatlich beauftragten Trägers öffentlicher Gewalt. 

  • Eine Beglaubigung ist eine formale Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder der Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original.
  • Eine Beurkundung ist eine umfassende Prüfung und Bestätigung des Inhalts eines Rechtsgeschäfts durch den Notar.

Erbrecht

Hier sind die wichtigsten Faktoren, die die Kosten für ein notarielles Testament bzw. einen Erbvertrag beeinflussen:

1. Geschäftswert:

  • Der Geschäftswert ist die Grundlage für die Berechnung der Notarkosten. Je höher der Wert des Nachlasses, desto höher die Gebühren.
  • Dabei wird zum Beispiel der Wert von Immobilien, Geldvermögen, Wertpapieren, aber auch Hausrat berücksichtigt.

2. Art des Testaments/Erbvertrags:

  • Einzeltestament:
    • Hierbei handelt es sich um ein Testament, das von einer einzelnen Person verfasst wird.
    • Die Kosten sind in der Regel geringer als bei einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag.
  • Gemeinschaftliches Testament:
    • Dieses Testament wird von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam verfasst.
    • Die Kosten sind höher als bei einem Einzeltestament.
  • Erbvertrag:
    • Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Erben.
    • Die Kosten sind in der Regel höher als bei einem Testament.
  •  

3. Verwahrung des Testaments:

Zusätzlich zu den Beurkundungskosten können Kosten für die Verwahrung des Testaments beim Nachlassgericht und die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister anfallen.

Beispiele für Notarkosten:

Um Ihnen eine grobe Vorstellung von den Kosten zu geben, hier einige Beispiele:

  • Nachlasswert 50.000 Euro:
    • Einzeltestament: ca. 165 Euro
    • Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag: ca. 330 Euro
  • Nachlasswert 250.000 Euro:
    • Einzeltestament: ca. 535 Euro
    • Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag: ca. 1.070 Euro

Sowohl das handschriftliche als auch das notarielle Testament dienen dazu, den letzten Willen einer Person festzuhalten. Es gibt jedoch wesentliche Unterschiede, die sich auf die Form, die Sicherheit und die Kosten auswirken.

Handschriftliches Testament:

  • Form:
    • Muss komplett handschriftlich verfasst und unterschrieben sein.
    • Ort und Datum der Erstellung sollten angegeben werden.
    • Keine Zeugen erforderlich.
  • Vorteile:
    • Kostengünstiger, da kein Notar benötigt wird.
    • Flexibel und jederzeit änderbar.
    • Kann ohne die Anwesenheit dritter Personen verfasst werden.
  • Nachteile:
    • Höhere Fehleranfälligkeit, da juristisches Fachwissen fehlt.
    • Gefahr von Fälschungen oder Verlust.
    • Auslegungsspielraum bei unklarer Formulierung.
    • Im Erbfall kann ein Erbschein notwendig werden, was zusätzliche Kosten verursacht.
  • Rechtssicherheit:
    • Die rechtssicherheit ist geringer als bei einem Notariellen Testament.

Notarielles Testament:

  • Form:
    • Wird vom Notar beurkundet.
    • Der Erblasser erklärt seinen letzten Willen mündlich oder übergibt eine schriftliche Verfügung.
    • Der Notar prüft die Testierfähigkeit und berät den Erblasser.
  • Vorteile:
    • Höhere Rechtssicherheit, da der Notar die rechtliche Wirksamkeit prüft.
    • Geringeres Risiko von Fälschungen oder Anfechtungen.
    • Der Notar verwahrt das Testament, wodurch es nicht verloren gehen kann.
    • Erbschein ist in der Regel nicht erforderlich.
  • Nachteile:
    • Höhere Kosten durch die Notargebühren.
    • Weniger flexibel, da Änderungen notariell beurkundet werden müssen.
  • Rechtssicherheit:
    • Die Rechtssicherheit ist höher als bei einem handschriftlichen Testament.

Ein Erbvertrag, der von uns notariell erstellt wird, ist ein Vertrag, in dem eine Person (der Erblasser) ihre Erbfolge regelt. Anders als ein Testament, das einseitig widerrufen werden kann, ist ein Erbvertrag eine bindende Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren anderen Personen.

Wesentliche Merkmale eines Erbvertrags:

  • Vertragsform:
    • Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung, die von mindestens zwei Vertragspartnern geschlossen wird.
  • Notarielle Beurkundung:
    • Ein Erbvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden, um gültig zu sein.
  • Bindungswirkung:
    • Im Gegensatz zum Testament ist der Erblasser an die im Erbvertrag getroffenen Verfügungen gebunden. Eine einseitige Änderung oder ein Widerruf ist in der Regel nicht möglich.
  • Gegenseitige Verpflichtungen:
    • Ein Erbvertrag kann gegenseitige Verpflichtungen enthalten, beispielsweise die Verpflichtung eines Erben, den Erblasser im Alter zu pflegen.

Vorteile eines Erbvertrags:

  • Höhere Bindungswirkung:
    • Der Erbvertrag bietet eine höhere Sicherheit, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird.
  • Regelung komplexer Verhältnisse:
    • Der Erbvertrag eignet sich besonders zur Regelung komplexer Vermögensverhältnisse oder bei Patchwork-Familien.
  • Gegenseitige Absicherung:
    • Der Erbvertrag ermöglicht es, gegenseitige Absicherungen zu treffen, beispielsweise im Rahmen von Unternehmensnachfolgen oder bei der Versorgung von Lebenspartnern.
  • Vermeidung von Streitigkeiten:
    • Durch die klare und verbindliche Regelung der Erbfolge können Erbstreitigkeiten vermieden werden.
  • Beratung durch den Notar:
    • Der Notar berät die Vertragsparteien umfassend über die rechtlichen Folgen des Erbvertrags und sorgt für eine ausgewogene und rechtssichere Gestaltung.

Wichtige Überlegungen:

  • Änderung des Erbvertrags:
    • Eine Änderung des Erbvertrags ist nur mit Zustimmung aller Vertragspartner möglich.
  • Pflichtteilsansprüche:
    • Auch bei einem Erbvertrag bleiben Pflichtteilsansprüche bestehen.
  • Kosten:
    • Die Kosten für einen Erbvertrag sind höher als für ein Testament, da die notarielle Beurkundung erforderlich ist.

Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit notarieller Unterstützung bietet zahlreiche Vorteile, die die Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit dieser wichtigen Dokumente erhöhen. Hier sind die wichtigsten Gründe, warum die Mitwirkung eines Notars sinnvoll ist:

1. Rechtssicherheit und Beweiskraft:

  • Beurkundung:
    • Der Notar beurkundet die Dokumente, wodurch sie eine hohe Beweiskraft erhalten. Dies minimiert das Risiko, dass die Vollmacht oder Verfügung im Ernstfall angefochten wird.
  • Beratung:
    • Der Notar berät umfassend über die rechtlichen Konsequenzen und stellt sicher, dass alle Formvorschriften eingehalten werden.
    • Der Notar stellt die Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgeber fest.

2. Vermeidung von Formfehlern:

  • Fachkundige Gestaltung:
    • Der Notar verfügt über juristisches Fachwissen und kann die Dokumente so gestalten, dass sie klar, eindeutig und rechtssicher sind.
    • Dies beugt Fehlinterpretationen und Streitigkeiten vor.
  • Aktuelle Rechtslage:
    • Der Notar ist über die aktuelle Rechtslage informiert und kann sicherstellen, dass die Dokumente den geltenden Gesetzen entsprechen.
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3. Schutz vor Missbrauch:

  • Identitätsprüfung:
    • Der Notar überprüft die Identität der beteiligten Personen, um Fälschungen und Missbrauch vorzubeugen.
  • Registrierung:
    • Der Notar kann die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Vollmacht im Ernstfall schnell gefunden wird.

4. Erleichterung im Ernstfall:

  • Anerkennung:
    • Notariell beurkundete Vollmachten und Verfügungen werden von Behörden, Banken und Ärzten in der Regel problemlos anerkannt.
  • Vertretung:
    • Die notarielle Beurkundung erleichtert es dem Bevollmächtigten, die Interessen des Vollmachtgebers wirksam zu vertreten.

Familienrecht

Die Kosten für ein Testament oder einen Erbvertrag bei dem wir Sie beraten und rechtlich unterstützen, sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Die Gebühren sind bundesweit einheitlich und hängen vom sogenannten Geschäftswert ab, also dem Wert des Nachlasses.

Hier sind die wichtigsten Faktoren, die Sie berücksichtigen müssen:

1. Geschäftswert:

  • Der Geschäftswert ist die Grundlage für die Berechnung der Notarkosten. Je höher der Wert des Nachlasses, desto höher die Gebühren.
  • Dabei wird zum Beispiel der Wert von Immobilien, Geldvermögen, Wertpapieren, aber auch Hausrat berücksichtigt.

2. Art des Testaments/Erbvertrags:

  • Einzeltestament:
    • Hierbei handelt es sich um ein Testament, das von einer einzelnen Person verfasst wird.
    • Die Kosten sind in der Regel geringer als bei einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag.
  • Gemeinschaftliches Testament:
    • Dieses Testament wird von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam verfasst.
    • Die Kosten sind höher als bei einem Einzeltestament.
  • Erbvertrag:
    • Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Erben.
    • Die Kosten sind in der Regel höher als bei einem Testament.
       

3. Verwahrung des Testaments:

  • Zusätzlich zu den Beurkundungskosten können Kosten für die Verwahrung des Testaments beim Nachlassgericht und die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister anfallen.
     

Beispiele für Notarkosten:

Um Ihnen eine grobe Vorstellung von den Kosten zu geben, hier einige Beispiele:

  • Nachlasswert 50.000 Euro:
    • Einzeltestament: ca. 165 Euro
    • Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag: ca. 330 Euro
  • Nachlasswert 250.000 Euro:
    • Einzeltestament: ca. 535 Euro
    • Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag: ca. 1.070 Euro

In einem Ehevertrag können Sie eine Vielzahl von Regelungen treffen, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen für Ihre Ehe und im Falle einer Scheidung festzulegen. Hier sind die wichtigsten Bereiche, die Sie regeln können:

1. Güterstand:

  • Zugewinngemeinschaft:
    • Dies ist der gesetzliche Güterstand. Im Ehevertrag können Sie diesen modifizieren oder ausschließen.
  • Gütertrennung:
    • Hierbei bleiben die Vermögen der Ehepartner getrennt.
  • Gütergemeinschaft:
    • Hierbei verschmelzen die Vermögen der Ehepartner zu einem gemeinsamen Vermögen.

2. Versorgungsausgleich:

  • Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
  • Im Ehevertrag können Sie den Versorgungsausgleich ausschließen, modifizieren oder individuelle Regelungen treffen.

3. Ehegattenunterhalt:

  • Der Ehegattenunterhalt regelt die Unterhaltsansprüche nach einer Scheidung.
  • Im Ehevertrag können Sie die gesetzlichen Regelungen zum Ehegattenunterhalt abändern, ausschließen oder individuelle Vereinbarungen treffen.

4. Vermögensauseinandersetzung:

  • Im Ehevertrag können Sie Regelungen zur Aufteilung des gemeinsamen Vermögens im Falle einer Scheidung treffen.
  • Dies kann insbesondere bei Immobilien, Unternehmen oder anderen wertvollen Vermögensgegenständen sinnvoll sein.

5. Sonstige Regelungen:

  • Erbfolge:
    • In Verbindung mit einem Erbvertrag können Sie auch erbrechtliche Regelungen treffen.
  • Hausrat:
    • Regelungen zur Aufteilung des Hausrats im Falle einer Trennung.
  • Namensführung:
    • Vereinbarungen zur Namensführung nach der Scheidung.
  • Regelungen zu gemeinsamen Kindern:
    • Obwohl das Wohl des Kindes immer im Vordergrund steht, können in einem Ehevertrag auch Regelungen zum Sorgerecht und zum Kindesunterhalt getroffen werden.

Wichtige Hinweise:

  • Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, um gültig zu sein.
  • Die Regelungen im Ehevertrag müssen angemessen und ausgewogen sein. Unangemessene oder sittenwidrige Regelungen können unwirksam sein.
  • Es ist ratsam, sich vor der Erstellung eines Ehevertrags von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen.

Die Beurkundung einer Adoption ist ein wichtiger rechtlicher Schritt, der sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung bestimmter Verfahren erfordert. Hier ist ein Überblick über den Prozess in Deutschland:

1. Vorbereitung und Beratung:

  • Adoptionsvermittlungsstelle:
    • Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit einer Adoptionsvermittlungsstelle. Diese Stellen bieten Beratung und Unterstützung während des gesamten Adoptionsverfahrens.
  • Notar:
    • Für den Adoptionsantrag ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Es ist ratsam, frühzeitig einen Notar zu kontaktieren, um sich über die notwendigen Unterlagen und den Ablauf zu informieren.

2. Notarielle Beurkundung des Adoptionsantrags:

  • Antrag beim Familiengericht:
    • Der notariell beurkundete Adoptionsantrag muss beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden.
  • Prüfung durch das Familiengericht:
    • Das Familiengericht prüft alle Unterlagen und beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle.

 

3. Entscheidung des Familiengerichts:

  • Adoptionsbeschluss:
    • Das Familiengericht entscheidet durch Beschluss über die Adoption.
    • Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar.
  • Rechtswirkungen:
    • Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.

4. Beurkundung im Personenstandsregister:

  • Standesamt:
    • Nach dem Ausspruch der Adoption durch das Familiengericht erfolgt die Beurkundung im Personenstandsregister.
    • Das Standesamt stellt eine neue Geburtsurkunde aus, in der die Adoptiveltern als Eltern eingetragen sind.

Wichtige Hinweise:

  • Der Adoptionsprozess kann je nach individuellen Umständen variieren.
  • Es ist wichtig, sich frühzeitig von Fachleuten beraten zu lassen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
  • Adoptionen mit Auslandsbezug
    • Sollte die Adoption mit einem Auslandsbezug stattfinden, sind besondere Verfahren zu beachten. Hier sollte man sich mit der zuständigen Botschaft, oder Konsulat in Verbindung setzten.

 

Eine Sorgerechtserklärung ist eine rechtliche Erklärung, mit der unverheiratete Eltern die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind übernehmen können. Hier sind die wichtigsten Informationen dazu:

Grundlagen:

  • Unverheiratete Eltern:
    • Wenn Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, hat die Mutter zunächst automatisch das alleinige Sorgerecht.
    • Um die gemeinsame Sorge zu erlangen, müssen die Eltern eine Sorgerechtserklärung abgeben.
  • Gemeinsame Sorge:
    • Die Sorgerechtserklärung ermöglicht es den Eltern, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben.
    • Dies bedeutet, dass beide Elternteile gleichermaßen für das Wohl des Kindes verantwortlich sind.

Ablauf und Beurkundung:

  • Beurkundung:
    • Die Sorgerechtserklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies kann beim Jugendamt oder bei einem Notar erfolgen.
    • Die Beurkundung kann vor oder nach der Geburt des Kindes stattfinden.
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  • Inhalt der Erklärung:
    • In der Sorgerechtserklärung erklären die Eltern, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben möchten.
  • Vaterschaftsanerkennung:
    • In der Regel wird die Sorgerechtserklärung zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung beurkundet.

Rechtliche Wirkung:

  • Gemeinsame elterliche Sorge:
    • Nach Abgabe der übereinstimmenden Sorgerechtserklärungen haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht.
    • Dies bedeutet, dass wichtige Entscheidungen, die das Kind betreffen, gemeinsam getroffen werden müssen.
  • Änderung des Sorgerechts:
    • Nach Abgabe der Sorgerechtserklärung kann das gemeinsame Sorgerecht nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.

Gesellschaftsrecht

Die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) ist ein wichtiger Schritt für Unternehmer. Die Kosten und die Notwendigkeit der notariellen Mitwirkung sind dabei zentrale Aspekte.

Kosten der Gründung:

Die Kosten für die Gründung einer GmbH oder UG setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:

  • Notarkosten:
    • Diese Kosten sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Stammkapital der Gesellschaft.
    • Je höher das Stammkapital, desto höher die Notarkosten.
    • Zusätzlich fallen Kosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und gegebenenfalls für die Handelsregisteranmeldung an.
  • Handelsregisterkosten:
    • Die Eintragung der GmbH oder UG in das Handelsregister ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Bundesland.
  • Gewerbeanmeldung:
    • Für die Gewerbeanmeldung fallen ebenfalls Kosten an, die je nach Gemeinde unterschiedlich sein können.
  • Stammkapital:
    • Bei einer GmbH beträgt das Stammkapital mindestens 25.000 Euro, bei einer UG mindestens 1 Euro.
    • Dieses Kapital muss auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden.
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Warum ein Notar?

Die Mitwirkung eines Notars ist bei der Gründung einer GmbH oder UG gesetzlich vorgeschrieben. Dies dient mehreren Zwecken:

  • Rechtssicherheit:
    • Der Notar stellt sicher, dass der Gesellschaftsvertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.
    • Die notarielle Beurkundung verleiht dem Gesellschaftsvertrag eine hohe Beweiskraft.
  • Identitätsprüfung:
    • Der Notar überprüft die Identität der Gründer, um Fälschungen und Missbrauch vorzubeugen.
  • Handelsregisteranmeldung:
    • Der Notar übernimmt in der Regel die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister.
  • Digitale Gründung:
    • Seit dem 1. August 2022 ist es durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) möglich, GmbHs und UGs online zu gründen. Dies vereinfacht den Gründungsprozess und bietet die Möglichkeit, die notarielle Beurkundung online durchzuführen.

Siehe Rubrik „Ihr Anliegen“ unter „Gesellschaftsrecht“.

Die Übertragung von GmbH-Anteilen ist ein komplexer Vorgang, der bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen muss. Hier sind die wichtigsten Schritte und Aspekte:

1. Beurkundung durch einen Notar:

  • Notarieller Vertrag:
    • Die Übertragung von GmbH-Anteilen muss zwingend durch einen notariell beurkundeten Vertrag erfolgen. Dies dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Beteiligten.
  • Inhalt des Vertrags:
    • Der Vertrag sollte alle wichtigen Details der Übertragung enthalten, wie z. B. die genaue Bezeichnung der Anteile, den Kaufpreis und die Zahlungsbedingungen.

2. Zustimmung der Gesellschafter:

  • Vorkaufsrechte:
    • Im Gesellschaftsvertrag können Vorkaufsrechte für die übrigen Gesellschafter vereinbart sein. In diesem Fall müssen diese vor der Übertragung informiert werden und haben die Möglichkeit, die Anteile selbst zu erwerben.
  • Zustimmungserfordernis:
    • Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass die Übertragung der Anteile der Zustimmung der übrigen Gesellschafter bedarf.

3. Änderung der Gesellschafterliste:

  • Anmeldung beim Handelsregister:
    • Nach der Übertragung muss die Gesellschafterliste aktualisiert und beim Handelsregister eingereicht werden.
    • Der Notar übernimmt in der Regel die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister.
  • Aktualisierung der Liste:
    • Die aktualisierte Gesellschafterliste muss die Namen und Adressen der neuen Gesellschafter sowie die Höhe ihrer Anteile enthalten.

4. Steuerliche Aspekte:

  • Grunderwerbsteuer:
    • Wenn zum Vermögen der GmbH Grundstücke gehören, kann bei der Übertragung von Anteilen Grunderwerbsteuer anfallen.
  • Einkommensteuer:
    • Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen ist in der Regel einkommensteuerpflichtig.
  • Umsatzsteuer:
    • Die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft stellt umsatzsteuerlich nämlich eine Lieferung dar.

Eine Handelsregisteranmeldung ist der formelle Prozess der Eintragung eines Unternehmens oder bestimmter rechtlicher Tatsachen in das Handelsregister. Dieses Register wird von den Amtsgerichten geführt und dient der öffentlichen Bekanntmachung wichtiger Informationen über Kaufleute und Handelsgesellschaften. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

Zweck des Handelsregisters:

  • Öffentliche Bekanntmachung:
    • Das Handelsregister dient dazu, wichtige Informationen über Unternehmen transparent zu machen.
    • Dies schafft Vertrauen im Geschäftsverkehr und schützt Geschäftspartner.
  • Rechtssicherheit:
    • Die Eintragung im Handelsregister schafft Rechtssicherheit und Klarheit über die Rechtsverhältnisse eines Unternehmens.
  • Beweisfunktion:
    • Das Handelsregister hat eine hohe Beweiskraft. Einträge gelten als öffentlich bekannt und können im Streitfall als Beweismittel dienen.

Pflicht zur Handelsregisteranmeldung:

  • Kaufleute und Handelsgesellschaften:
    • Kaufleute und Handelsgesellschaften (z. B. GmbH, AG, OHG, KG) sind verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen.
  • Einzelunternehmen:
    • Einzelunternehmen können sich freiwillig eintragen lassen, wenn sie einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb führen.

Inhalte der Handelsregisteranmeldung:

  • Firmenname und Rechtsform:
    • Der offizielle Name des Unternehmens und seine Rechtsform (z. B. GmbH, AG).
  • Sitz des Unternehmens:
    • Der Ort, an dem sich der Hauptsitz des Unternehmens befindet.
  • Geschäftsführer/Vorstand:
    • Die Namen und Adressen der Personen, die zur Vertretung des Unternehmens berechtigt sind.
  • Stammkapital (bei Kapitalgesellschaften):
    • Die Höhe des Stammkapitals bei GmbHs oder das Grundkapital bei AGs.
  • Unternehmensgegenstand:
    • Die Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
  • Prokura:
    • Die Erteilung von Prokura (Handlungsvollmacht).

Ablauf der Handelsregisteranmeldung:

  • Notarielle Beurkundung/Beglaubigung:
    • Die Anmeldung muss in der Regel notariell beglaubigt oder beurkundet werden.
  • Einreichung beim Handelsregister:
    • Die Anmeldung wird beim zuständigen Amtsgericht (Handelsregister) eingereicht.
  • Prüfung und Eintragung:
    • Das Handelsregister prüft die Anmeldung und nimmt die Eintragung vor.
  • Veröffentlichung:
    • Die Eintragung wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Wichtige Hinweise:

  • Die Handelsregisteranmeldung ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung eines Unternehmens.
  • Die Eintragung im Handelsregister ist gebührenpflichtig.
  • Falsche oder unvollständige Angaben können rechtliche Konsequenzen haben.

Immobilienrecht

Die Kosten für die notarielle Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die genaue Höhe der Gebühren hängt vom Kaufpreis der Immobilie ab.

Wichtig: Wir sind verpflichtet, eine detaillierte Kostenaufstellung zu erstellen. Notarkosten sind gesetzlich festgelegt. Von daher gibt es keine Verhandlungsspielräume.

Hier sind einige wichtige Punkte, die Ihnen bei der Einschätzung der Kosten helfen:

Grundlage der Kostenberechnung:

  • Kaufpreis:
    • Der Kaufpreis der Immobilie bildet die Grundlage für die Berechnung der Notarkosten. Je höher der Kaufpreis, desto höher die Gebühren.
  • GNotKG:
    • Das Gerichts- und Notarkostengesetz legt die Gebühren für notarielle Leistungen fest. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich.
  • Leistungsumfang:
    • Die Kosten umfassen nicht nur die Beurkundung des Kaufvertrags, sondern auch andere Tätigkeiten des Notars, wie die Einholung von Genehmigungen oder die Betreuung der Grundbuchangelegenheiten.

Bestandteile der Notarkosten:

  • Beurkundungsgebühr:
    • Dies ist die Gebühr für die eigentliche Beurkundung des Kaufvertrags.
  • Betreuungsgebühr:
    • Diese Gebühr deckt die Beratung und Betreuung des Notars im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag ab.
  • Vollzugsgebühr:
    • Diese Gebühr wird für die Durchführung des Vertrages fällig.
  • Grundbuchkosten:
    • Die Kosten für die Eintragung im Grundbuch, wie z.B. die Auflassungsvormerkung und die Eigentumsumschreibung, sind ebenfalls zu berücksichtigen. Diese Kosten werden nicht dem Notar sondern dem Grundbuchamt bezahlt.
  • Mehrwertsteuer:
    • Auf die Notargebühren wird zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

Richtwerte und Beispiele:

  • Als grobe Faustregel können Sie mit etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises für Notar- und Grundbuchkosten rechnen.
  • Die Kosten variieren je nach den spezifischen Umständen des Kaufs.

Diese Information finden Sie unter „Ihr Anliegen“, Unterpunkt „Immobilien“.

Die Begriffe Auflassung und Eigentumsumschreibung sind eng miteinander verbunden, bezeichnen aber unterschiedliche Schritte im Prozess des Immobilienkaufs. Hier sind die wesentlichen Unterschiede:

Auflassung:

  • Die Auflassung ist die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie.
  • Sie erfolgt in der Regel in Anwesenheit eines Notars und wird im Rahmen des Kaufvertrags beurkundet.
  • Die Auflassung ist die rechtliche Grundlage für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
  • Sie ist der Nachweis dafür, dass beide Seiten sich über den Eigentümerwechsel einig sind.

Eigentumsumschreibung:

  • Die Eigentumsumschreibung ist der administrative Akt der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
  • Sie wird vom Grundbuchamt durchgeführt, nachdem die Auflassung und alle weiteren erforderlichen Unterlagen vorliegen.
  • Erst mit der Eigentumsumschreibung wird der Käufer rechtlich zum Eigentümer der Immobilie.
  • Die Eigentumsumschreibung ist der Abschluss des Eigentumsübergangs.

Zusätzliche Informationen:

  • Um den Käufer vor einer möglichen Zwischenveräußerung oder Belastung der Immobilie durch den Verkäufer zu schützen, wird in der Regel eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.
  • Diese Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.
  • Die Auflassungsvormerkung ist ein sehr wichtiger Punkt, der im Kaufprozess von Immobilien nicht vergessen werden sollte.
  • Die Eigentumsumschreibung erfolgt erst, wenn alle Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind, insbesondere die Zahlung des Kaufpreises.

Der Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht, das einer Person (dem Nießbraucher) das Recht einräumt, eine Sache oder ein Vermögen zu nutzen und daraus Erträge zu ziehen, ohne dass sie Eigentümer wird. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

Was bedeutet Nießbrauch?

  • Nutzungsrecht:
    • Der Nießbraucher hat das Recht, die Sache oder das Vermögen zu nutzen, als wäre er Eigentümer.
  • Erträge:
    • Der Nießbraucher darf die Erträge aus der Sache oder dem Vermögen behalten (z. B. Mieteinnahmen, Zinsen).
  • Eigentum bleibt bestehen:
    • Der Eigentümer behält das Eigentum an der Sache oder dem Vermögen.
  • Anwendungsbereiche:
    • Der Nießbrauch wird häufig bei Immobilien, aber auch bei anderen Vermögenswerten wie Aktien oder Unternehmensanteilen vereinbart.
  • Vorweggenommene Erbfolge:
    • Der Nießbrauch wird oft im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge verwendet, um beispielsweise Ehepartner oder Kinder abzusichern, ohne das Eigentum zu übertragen.
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Wie wird der Nießbrauch im Grundbuch eingetragen?

  • Notarielle Beurkundung:
    • Der Nießbrauch muss notariell beurkundet werden.
  • Eintragung im Grundbuch:
    • Der Nießbrauch wird im Grundbuch in Abteilung II eingetragen.
    • Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Eigentümers oder des Nießbrauchers.
    • Erst die Eintragung im Grundbuch macht den Nießbrauch wirksam.
  • Inhalt der Eintragung:
    • Die Eintragung enthält die genaue Bezeichnung des Nießbrauchs, den Namen des Nießbrauchers und gegebenenfalls weitere Vereinbarungen.

Wichtige Aspekte:

  • Rechte und Pflichten:
    • Der Nießbraucher hat bestimmte Rechte und Pflichten, wie z. B. die Pflicht zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache.
  • Beendigung des Nießbrauchs:
    • Der Nießbrauch endet in der Regel mit dem Tod des Nießbrauchers oder durch Vereinbarung der Beteiligten.
  • Löschung im Grundbuch:
    • Der Nießbrauch muss nach Beendigung im Grundbuch gelöscht werden.

Die Grundschuld ist ein wichtiges Instrument zur Absicherung von Krediten, insbesondere bei Immobilienfinanzierungen. Hier sind die Schritte, wie Sie eine Grundschuld bestellen oder löschen lassen können:

Grundschuld bestellen:

  1. Kreditvertrag abschließen:
    • Die Bestellung einer Grundschuld erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag.
    • Der Kreditgeber (meist eine Bank) verlangt die Eintragung einer Grundschuld als Sicherheit für den Kredit.
  2. Notarielle Beurkundung:
    • Die Bestellung der Grundschuld muss notariell beurkundet werden.
    • Der Notar erstellt die Grundschuldbestellungsurkunde und sorgt für die Eintragung im Grundbuch.
  3. Eintragung im Grundbuch:
    • Die Grundschuld wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen.
    • Erst mit der Eintragung im Grundbuch ist die Grundschuld wirksam.

Grundschuld löschen:

  1. Kredit zurückzahlen:
    • Nachdem der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde, kann die Grundschuld gelöscht werden.
  2. Löschungsbewilligung einholen:
    • Der Kreditgeber stellt eine Löschungsbewilligung aus.
    • Diese Bewilligung bestätigt, dass der Kredit zurückgezahlt wurde und die Grundschuld gelöscht werden kann.
  3. Notarielle Beglaubigung:
    • Die Löschungsbewilligung muss notariell beglaubigt werden.
  4. Löschungsantrag stellen:
    • Mit der beglaubigten Löschungsbewilligung kann der Eigentümer beim Grundbuchamt einen Antrag auf Löschung der Grundschuld stellen.
  5. Löschung im Grundbuch:
    • Das Grundbuchamt prüft den Antrag und nimmt die Löschung der Grundschuld im Grundbuch vor.
DR. BETTINA MÜLLER

Rechtsanwältin & Notarin | Fachanwältin für Arbeitsrecht